Versandschäden
Verhalten bei beschädigten Sendungen
1. Kein äußerlicher Schaden am Paket bei Zustellung erkennbar
Sollten Sie einen Schaden an der Ware erst nach dem Öffnen des Paketes feststellen, müssen sie uns umgehend davon in Kenntnis setzen. Dazu machen Sie ein Foto der beschädigten Ware und senden uns die Schadensmeldung mit Foto an support@koernerbude.de. Eine Meldung muss spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware erfolgt sein. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
2. Paket wird beschädigt zugestellt
Kommt das Paket schon äußerlich beschädigt bei Ihnen an, dann müssen Sie sich den Schaden sofort vom Zusteller bestätigen lassen oder aber, falls z. B. bestellte Futtermischungen schon aus dem Paket rieseln, die Annahme gänzlich verweigern. Verweigern Sie die Annahme nicht, dann packen Sie das Paket im Beisein des Zustellers aus. In diesem Fall muss die Schadensmeldung an DHL gehen. Nehmen Sie das Paket an, ohne eine Bestätigung des Zustellers, dann gilt es als ordnungsgemäß zugestellt und Sie haften für den Schaden. In diesem Fall können wir auch keine Reklamation vornehmen.
Hierfür können Sie folgendes Formular nutzen:
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/ks/pdf/dhl-schadensanzeige-0715.pdf
Die Schadensanzeige müssen Sie zusammen mit dem beschädigtem Paket samt Inhalt in einer DHL-Filiale abgeben. Eine fotografische Dokumentation ist auch hier empfehlenswert.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Thema:
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/probleme-loesungen.html